Die Genossenschaft
Wer ist die EGIS eG?
Die EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG, kurz EGIS eG, ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Organisationen und Unternehmen in und außerhalb der Region Inn-Salzach. Uns verbindet die gemeinsame Vision einer lebenswerten Zukunft für alle Generationen.
Warum haben wir eine EnergieGenossenschaft gegründet?
Die Idee zur Gründung entstand aus der Überzeugung, dass die Energiewende nicht nur von oben vorgegeben, sondern vor Ort gemeinsam gestaltet werden muss. Einige engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Alt- und Neuötting haben diese Idee im Sommer 2012 aufgegriffen und am 22.01.2013 mit 156 Gründungsmitgliedern in Neuötting die EGIS eG ins Leben gerufen. Unsere Motivation ist bis heute dieselbe: die Energiewende in Bürgerhand mit möglichst vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern voranzubringen.
Welche Vorteile hat die Unternehmensform der Genossenschaft?
Die Genossenschaft ist auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet und zugleich demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung genau eine Stimme. Dadurch können Genossenschaften nicht wie klassische Kapitalgesellschaften übernommen werden. Hinzu kommen eine regelmäßige wirtschaftliche und rechtliche Prüfung durch den Dachverband sowie ein hohes Maß an Transparenz, etwa durch die Generalversammlung, öffentliche Vorstandssitzungen, den Beirat und Arbeitskreise.
Wie ist der Aufbau der Genossenschaft?
Die EGIS eG ist ein beim Registergericht Traunstein eingetragenes Unternehmen und gewerbesteuerpflichtig. Die Mitglieder bilden die Generalversammlung und wählen aus ihren Reihen den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand sowie beruft die Generalversammlung ein. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Ergänzt wird diese Struktur durch einen Beirat und themenbezogene Arbeitskreise.
Wie können Sie sich einbringen?
Wir freuen uns über Menschen, die sich für die EGIS eG interessieren und sich einbringen möchten. Als Mitglied unterstützen Sie unsere Projekte finanziell und werden Teil einer starken Gemeinschaft. Darüber hinaus freuen wir uns über fachliche Unterstützung, Ideen für neue Projekte und den Austausch mit Menschen, Kommunen oder Institutionen, die Erneuerbare Energien vor Ort mitgestalten möchten.
Was wäre Ihr Beitrag?
Als Mitglied bei der EGIS eG sind Sie Teil unserer Gemeinschaft und ein wichtiger Umweltakteur. Das gilt auch für Familienangehörige wie Lebenspartner, Kinder oder Enkel (bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung der Erziehungsberechtigten). Mit der finanziellen Unterstützung unserer Mitglieder können wir unsere Projekte umsetzen und unsere Ziele einer dezentralen Energieversorgung weiterverfolgen.
Darüber hinaus sind wir besonders daran interessiert, wenn Sie mit uns gemeinsam neue Projekte planen und realisieren möchten, dazu ist keine Mitgliedschaft notwendig. Dies könnten z.B. auch Gemeinden sein, die das Thema Erneuerbare Energien (Fernwärme, Photovoltaik oder E-Mobilität) im kommunalen Bereich auf der Agenda haben.
Vielleicht haben Sie Interesse, sich aktiv bei uns einzubringen und uns mit Ihrer Expertise zu unterstützen. Sprechen Sie uns an!
Wie wird das Geld investiert?
Mit dem Kapital aus den Geschäftsanteilen werden Projekte geplant und umgesetzt. Zu Beginn lag der Schwerpunkt auf Photovoltaik, weil diese Projekte vergleichsweise schnell realisierbar waren. Heute verfolgt die EGIS eG einen ganzheitlichen Ansatz und engagiert sich in den Bereichen Photovoltaik, Wärme und E-Mobilität. Ergänzend dazu gehört auch Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu unseren Aufgaben.
Warum sollten Sie sich an der EGIS eG beteiligen?
Mit einer Beteiligung an der EGIS eG unterstützen Sie konkrete Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien. Gleichzeitig beteiligen Sie sich an einer Genossenschaft, die wirtschaftliches Handeln, regionale Verantwortung und Bürgerbeteiligung miteinander verbindet. Durch die Mischung verschiedener Projektarten und Standorte werden Risiken zudem breiter gestreut.
Das Wichtigste ist: Sie helfen uns, die Energiewende in der eigenen Region und darüber hinaus anzugehen und umzusetzen. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinschaftlichen Energiewende-Erfolg für alle Generationen.
Beteiligung und Beitritt
Welche Beteiligungsmöglichkeiten habe ich?
Sie können sich an der EGIS eG beteiligen, indem Sie Geschäftsanteile zeichnen. Ein Geschäftsanteil beträgt 150 Euro zuzüglich 5 Euro Aufgeld. Zeichnen Sie beispielsweise zwei Anteile, ergibt sich eine Zahlungssumme von 310 Euro. Geschäftsanteile sind direkte Beteiligungen an der Genossenschaft. Ihr Nominalwert verändert sich nicht, und je nach Beschluss der Generalversammlung kann auf sie eine Dividende ausgeschüttet werden. Darüber hinaus können volljährige Mitglieder – sofern entsprechende Angebote bestehen – auch qualifizierte Nachrangdarlehen gewähren.
Zu welchem Zeitpunkt ist ein Beitritt möglich?
Ein Beitritt zur EGIS eG ist jederzeit möglich. Der Ablauf ist wie folgt:
- Registrieren Sie sich über unseren Zeichnungsprozess auf der Website.
- Senden Sie uns Ihre Beitritts-/Beteiligungserklärung zu.
- Sie erhalten von uns eine Rückmeldung über die Annahme Ihres Antrags auf Mitgliedschaft.
- Anschließend überweisen Sie Ihre Zeichnungssumme auf das mitgeteilte Konto.
Ab wann bin ich offiziell Mitglied?
Sie sind Mitglied, sobald Ihr Antrag auf Mitgliedschaft von der EGIS eG angenommen wurde.
Wo finde ich die Beitrittserklärung?
Die Beitritts-/Beteiligungserklärung wird im Zeichnungsprozess an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse versendet beziehungsweise kann dort heruntergeladen werden.
Wie viele Geschäftsanteile können gezeichnet werden?
Derzeit ist eine Zeichnungssumme bis zu 750.000 Euro (= 5.000 Anteile x 150,- EUR) möglich.
Können Geschäftsanteile auch mit beliebigem Mindestbetrag gezeichnet werden?
Nein. Gemäß Satzung sind nur ganze Geschäftsanteile zulässig. Für jeden Anteil sind 150 Euro zuzüglich 5 Euro Aufgeld einzuzahlen.
Können weitere Geschäftsanteile nachträglich gezeichnet werden?
Ja. Zusätzliche Geschäftsanteile können jederzeit in 150-Euro-Schritten zuzüglich 5 Euro Aufgeld je Anteil gezeichnet werden. Wie bei der Erstzeichnung ist auch hier die Zustimmung des Vorstands erforderlich. Mit jeder neuen Zeichnung oder Erhöhung wird systemisch eine eigene Vertragsnummer erzeugt.
Wer kann Geschäftsanteile zeichnen?
Geschäftsanteile der EGIS eG können gemäß Satzung von natürlichen Personen, Personengesellschaften sowie juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts gezeichnet werden.
Ist eine Mitgliedschaft mit Wohnsitz außerhalb der Region Inn-Salzach möglich?
Ja. Auch Personen außerhalb der Region Inn-Salzach können Mitglied der EGIS eG werden. Eine Mitgliedschaft ist mittlerweile aus ganz Europa möglich.
Steuerlich gilt: Sofern uns eine Bescheinigung vorliegt, dass das Mitglied in Deutschland nicht steuerlich veranlagt ist oder ausschließlich im Wohnsitzland steuerlich geführt wird, kann diese im System hinterlegt werden. In diesem Fall erfolgt bei der Dividendenauszahlung kein Steuerabzug.
Liegt keine entsprechende Bescheinigung vor, wird die Steuer auf die Dividende nach deutschem Recht regulär abgezogen und eine Steuerbescheinigung ausgestellt.
Kann ich bereits zu Lebzeiten Erben benennen oder Vollmachten hinterlegen?
Ja, auf Wunsch können wir eine Vollmacht in unserem System hinterlegen. Dazu benötigen wir die Angaben zur bevollmächtigten Person und deren E-Mail-Adresse. Diese Person erhält dann den Zugang zum Mitgliederbereich und kann Ihr Konto verwalten. Bitte beachten Sie: Sie selbst haben anschließend keinen Zugriff mehr.
Was passiert im Todesfall?
Im Sterbefall benötigen wir weiterhin die Sterbeurkunde und einen Erbschein, um Anteile rechtlich korrekt zu übertragen.
Was gilt im Todesfall eines Mitglieds?
Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Nach Eingang der Unterlagen und Prüfung der Erbfolge werden die Erben als Mitglied eingetragen.
Den Erben steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Wird davon Gebrauch gemacht, endet die Mitgliedschaft zum 31. Dezember des laufenden Geschäftsjahres. Die Rückzahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.
Wird das Sonderkündigungsrecht nicht genutzt, gilt die reguläre Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Geschäftsjahresende.
Was passiert, wenn im Todesfall die Erbfolge noch nicht geklärt ist?
Eine Auszahlung des Geschäftsguthabens kann erst erfolgen, wenn uns die erforderlichen Unterlagen zur Erbfolge vollständig vorliegen. Dazu gehört insbesondere ein eindeutiger Nachweis über die Erbberechtigung.
Bis dahin bleibt das Guthaben bestehen. Sobald die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, prüfen wir den Vorgang und veranlassen die weiteren Schritte.
Welche weiteren Möglichkeiten habe ich?
Sie können Ihre Anteile jederzeit zu Lebzeiten auf eine andere Person übertragen. Dazu verwenden Sie bitte unser Formular. Für die neuen Eigentümer entstehen keine Kosten. Die Dividendenansprüche gehen ab dem Folgemonat des Übertrags direkt auf das neue Mitglied über.
Wie kann die Beteiligung gekündigt werden?
Die Mitgliedschaft kann gemäß Satzung in Textform mit einer Frist von 36 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die lange Kündigungsfrist hängt damit zusammen, dass die von der EGIS eG umgesetzten Anlagen langfristige Investitionen sind und nicht kurzfristig in liquide Mittel umgewandelt werden können. Es ist auch möglich, nur einen Teil Ihrer Anteile zu kündigen.
Ist es möglich auch nur einen Teil seiner Anteile zu kündigen?
Ja, Sie können auch nur einen Teil Ihrer Anteile kündigen.
Wann erhalte ich mein Geld nach einer Kündigung zurück?
Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr, sobald die Kündigung wirksam geworden ist.
Was gilt nach einer Kündigung für die Generalversammlung?
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten bestehen. Das bedeutet, dass das Mitglied bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin zur Generalversammlung eingeladen wird und dort stimmberechtigt ist.
Erst nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft endet die Einladung zur Generalversammlung. Die Auszahlung des gekündigten Geschäftsguthabens erfolgt nach der auf das Ausscheiden folgenden Generalversammlung.
Was passiert, wenn eine Mitgliedschaft bereits zugelassen wurde, aber noch keine Einzahlung erfolgt ist?
Sobald die Beitrittserklärung ordnungsgemäß vorliegt und der Vorstand die Mitgliedschaft zugelassen hat, ist die Mitgliedschaft rechtlich wirksam. Der Zahlungseingang ist dafür nicht ausschlaggebend.
Entscheidet sich die Person noch vor der Einzahlung gegen die Mitgliedschaft, bleibt diese rechtlich zunächst bestehen. In der Praxis kommen dann – je nach Einzelfall – eine Kündigung, ein Ausschluss wegen nicht erfüllter Einzahlungspflicht oder eine einvernehmliche Rückabwicklung in Betracht. Sofern noch keine Zahlung erfolgt ist, entsteht in der Regel kein finanzieller Schaden.
Wie hoch ist die Dividende?
Die Höhe der Dividende richtet sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg der EGIS eG. Über eine Ausschüttung entscheidet die Generalversammlung. Informationen zur Entwicklung der bisherigen Dividenden finden Sie auf unserer Website in der entsprechenden Übersicht.
Sind Dividendenerträge steuerpflichtig?
Ja. Dividendenerträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden steuerlichen Vorgaben.
Ist die Einreichung eines Freistellungsauftrages bzw. einer NV-Bescheinigung möglich?
Ja. Ein Freistellungsauftrag oder eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung kann berücksichtigt werden. Für die konkrete Abwicklung wenden Sie sich bitte an unseren Mitgliederservice.
Das Formular für den Freistellungsauftrag finden Sie hier.
Können Genossenschaftsanteile übertragen werden?
Ja. Eine Übertragung von Genossenschaftsanteilen nach § 6 unserer Satzung auf eine andere Person, Personengesellschaft oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist möglich. Der oder die Anteilsempfänger:in kann auch noch kein Mitglied sein. Für die Übertragung ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich.
Das Formular für den Übertrag Ihrer Anteile finden Sie hier.
Haftung und Risiken
Besteht eine Einlagensicherung?
Nein. Es handelt sich bei der Beteiligung um eine Einlage in eine Gesellschaft. Eine klassische Einlagensicherung besteht daher nicht. Ein Totalverlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden, ist jedoch auf die Höhe Ihrer jeweiligen Geschäftseinlage begrenzt.
Besteht eine private Haftung?
Nein. Das Risiko ist auf die eingezahlte Einlage begrenzt. Eine Nachschusspflicht für Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.
Welche Sicherheit gibt es für die Investitionen?
Für viele Energieprojekte bestehen gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen, die eine wirtschaftliche Planung erleichtern. Darüber hinaus werden die Anlagen versichert, unter anderem durch Allgefahren-Versicherungen und Betreiberhaftpflichtversicherungen. Im Unterschied zu rein abstrakten Anlageformen stehen hinter der Beteiligung reale, produzierende Anlagen.
Wie lässt sich die Entwicklung des Investitionsvolumens verfolgen?
Auf der Generalversammlung wird jährlich ein ausführlicher Rechenschaftsbericht vorgestellt. Darin können Mitglieder die Entwicklung von Investitionen und Erträgen nachvollziehen. Darüber hinaus erteilt der Vorstand auf Anfrage Auskunft..
Sind die Photovoltaik-Anlagen der EGIS eG versichert?
Ja. Für die Anlagen werden übliche Allgefahren-Versicherungen sowie Betreiberhaftpflichtversicherungen abgeschlossen.
Mitgliederbereich
Wozu dient der Mitgliederbereich?
Der Mitgliederbereich dient der Zeichnung und Verwaltung Ihrer Beteiligungen. Dort können persönliche Daten erfasst und aktualisiert, Verträge eingesehen sowie Informationen und Steuerbescheinigungen abgerufen werden. Gleichzeitig erleichtert das Portal auch die Betreuung und Verwaltung durch unser Team.
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Die E-Mail-Adresse ist erforderlich, damit Informationen effizient und kostengünstig übermittelt und Beteiligungen digital verwaltet werden können. Sie wird für die Kommunikation im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung genutzt. Auch Familienmitglieder, die Anteile zeichnen möchten, benötigen eine eigene E-Mail-Adresse. Notfalls können wir auch Umleitungen zu Ihrer Email-Adresse anlegen – bitte sprechen Sie uns an.
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner. Es kann vorkommen, dass unsere E-Mails dort automatisch abgelegt werden. Sollte das Problem weiterhin bestehen, kontaktieren Sie bitte unseren Mitgliederservice.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die Nutzung des Online-Portals sollten aktuelle Browser-Technologien aktiviert sein, etwa JavaScript, Cookies und Pop-ups. Bei älteren oder ungewöhnlichen Systemeinstellungen kann die Nutzung eingeschränkt sein.
Wie schützen wir uns gegen Datenviren?
Unser Portal ist auf Sicherheit ausgelegt. Dazu gehören unter anderem eine verschlüsselte Datenübertragung, sichere Passwortvorgaben, ein in Deutschland betriebenes Rechenzentrum sowie die verschlüsselte Speicherung sensibler Daten.
Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch Dritten zur Verfügung?
Wir halten uns an die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland in einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert. Zugriff haben nur die Genossenschaft selbst und von ihr beauftragte Dienstleister im erforderlichen Rahmen. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt.
Welcher Registrierungstyp bin ich? (wichtig beim Zeichnungsprozess)
Wenn Sie als Privatperson zeichnen möchten, wählen Sie den Registrierungstyp „Einzelperson (Investor)“. Vertreten Sie ein Unternehmen oder einen Verein, wählen Sie bitte „Firma (Investor)“ beziehungsweise „Verein (Investor)“.
EGIS-Strom
Wie kann ich Öko-Strom/-Gas über die EGIS eG beziehen?
Über unseren Tarifkalkulator können Sie Ihren Bürgerstrom- oder Bürgergas-Tarif berechnen und den Anbieterwechsel in die Wege leiten. Damit versorgen Sie sich mit 100 Prozent Ökostrom aus Erneuerbaren Energien der Bürgerwerke eG.
Als EGIS Mitglied erhalten Sie einen Bonus. Dieser wird einmal im Jahr durch die Bürgerwerke ausbezahlt.
Nachrangdarlehen
Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?
Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, das Sie der Genossenschaft gewähren. Es funktioniert grundsätzlich wie ein Darlehen mit fester Laufzeit und vereinbarter Verzinsung. Besonderheit ist, dass Rückzahlungs- und Zinsansprüche nachrangig sind, wenn durch ihre Erfüllung eine wirtschaftliche Krise oder Insolvenz der Darlehensnehmerin ausgelöst würde.
Wie sicher ist mein Geld? Welche Risiken gibt es?
Wie bei anderen unternehmerischen Beteiligungsformen bestehen auch hier Risiken. Beim qualifizierten Nachrangdarlehen kann im Fall einer Insolvenz oder Liquidation ein Totalverlust des Darlehensbetrags eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung besteht jedoch nicht.
Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?
Das qualifizierte Nachrangdarlehen ermöglicht Mitgliedern eine feste Verzinsung und unterstützt zugleich die Finanzierung konkreter Energieprojekte. Für die Darlehensnehmerin bietet dieses Modell den Vorteil, dass bestimmte aufwendige Prospektpflichten entfallen können.
Wer kann ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?
Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen kann von volljährigen Mitgliedern der EGIS eG gewährt werden. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein.
Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?
Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Das Bankkonto wird im jeweiligen Darlehensvertrag genannt. Ratenzahlungen sind nicht möglich.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Erfolgt die Einzahlung nicht fristgerecht, kann die Darlehensnehmerin vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise den Abschluss ablehnen.
In welcher Höhe kann ich ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?
Der Mindestbetrag beträgt 2.000 Euro. Jeder Betrag muss ohne Rest durch 2.000 teilbar sein. Die maximal mögliche Darlehenssumme ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Wie erfolgen die Zinszahlungen und die Rückzahlung meines Darlehens?
Zinsen und Rückzahlung richten sich nach den vertraglich vereinbarten Laufzeiten. Die Details finden Sie in den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?
Ja. Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag.
Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?
Ja. Eine Übertragung des qualifizierten Nachrangdarlehens auf Dritte ist grundsätzlich möglich, ebenso im Wege der Schenkung oder Vererbung. Bei einer Übertragung im Erbfall ist ein Erbschein im Original erforderlich. Die übernehmende Person muss mit mindestens einem Anteil Mitglied der EGIS eG werden.
Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, den vereinbarten Betrag fristgerecht einzuzahlen und Änderungen Ihrer persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen beziehungsweise im Online-Verwaltungsportal zu aktualisieren.
Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte in der EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG?
Nein. Das qualifizierte Nachrangdarlehen begründet keine zusätzlichen Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere entstehen daraus keine weiteren Teilnahme-, Mitwirkungs- oder Stimmrechte in der Generalversammlung.
Werden Sicherheiten gegeben?
Nein. Für qualifizierte Nachrangdarlehen werden keine Sicherheiten gestellt.
Muss ich die Zinserträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Grundsätzlich können Zinserträge einkommensteuerpflichtig sein. Im Zweifel empfehlen wir die Rücksprache mit einer steuerlichen Beratung.
Was passiert im Todesfall?
Im Todesfall gehen die Ansprüche aus dem Darlehensvertrag auf die Erben über. Der Erbgang ist durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung ist der Darlehensnehmerin mitzuteilen. Für die Einzelheiten gelten die Regelungen des jeweiligen Vertrags.
Der/die Erbe/Erbin muss mit mindestens einem Anteil Mitglied bei der EGIS eG werden.
Wie hoch sind die Zinsen für ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?
Die Zinssätze richten sich nach dem jeweiligen Darlehen und dessen Laufzeit. Maßgeblich sind die Angaben in den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?
Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einzelheiten hierzu finden Sie im Darlehensvertrag.
Wann kann ich frühestens mein Geld von der Darlehensnehmerin zurückerhalten?
Der frühestmögliche Rückzahlungstermin ergibt sich aus der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die konkreten Termine finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag.
Sonstige Fragen
Welche Vergütung erhalten Vorstand und Aufsichtsrat?
Die Vorstände sind als geringfügig Beschäftigte in der Genossenschaft angestellt. Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Welche Kontaktmöglichkeiten habe ich bei weiteren Fragen?
Für allgemeine Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an unseren Mitgliederservice.


