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Energie aus Bürgerhand

Weitergabe-Option
der EGIS eG

Genossenschaft lebt von Weitergabe – nicht vom Ausstieg

Die EGIS eG wächst – und mit ihr die Vielfalt der Lebenssituationen unserer Mitglieder.
Manche bleiben ein Leben lang dabei, andere erleben Veränderungen. Nicht immer verläuft das Leben planbar – manchmal wird Liquidität schneller benötigt, als man denkt.
Für solche Fälle gibt es jetzt eine zusätzliche Möglichkeit: die Weitergabe-Option.

Sie ermöglicht es, Genossenschaftsanteile vorzeitig an andere bestehende Mitglieder weiterzugeben – klar geregelt, fair und begleitet durch die EGIS eG.

 

 

Was ist die Weitergabe-Option?

Nach der Satzung beträgt die reguläre Kündigungsfrist der EGIS eG 36 Monate zum Ende des Geschäftsjahres. Seit längeren wird von einigen unseren Mitgliedern der Wunsch geäußert, nach einer Möglichkeit ihre Anteile anderen Mitgliedern anzubieten. Aus diesem Grund führen wir die sogenannte „Weitergabe-Option“ ein. 

Diese Lösung schafft mehr Flexibilität, ohne die Stabilität der Genossenschaft zu beeinträchtigen.

Wie funktioniert die Weitergabe? – Kurz erklärt

  • Weitergabe ist nur an Bestandsmitglieder möglich
  • Übernehmende zahlen weiterhin den 5 € Aufgeld pro Anteil (dies ist per Satzung vorgegeben) 
  • Ausscheidende Mitglieder erhalten 147,50 € pro Anteil vom Übernehmenden. Somit teilen sich beide Parteien das Aufgeld
  • Die Zahlung der Mitgliedsanteile erfolgt direkt zwischen den Beteiligten.
  • Die EGIS eG stellt beiden Parteien einen standardisierten Vertrag zur Verfügung, der von beiden unterzeichnet werden muss.
  • Die Übertragung wird nach Zahlungseingang umgehend vollzogen 
  • Weitergabebekundungen an info@egis-energie.de.

Hinweis:
Die Weitergabe-Option kann nur durchgeführt werden, wenn tatsächlich Mitglieder vorhanden sind, die Anteile zu diesen Konditionen erwerben möchten.

Was bleibt weiterhin möglich?

Unverändert möglich bleiben kostenfreie Übertragungen, z. B.:

  • an Kinder, Enkelkinder, Ehepartner
  • im Todesfall –auch an Personen, die bislang keine Mitglieder sind.

Mit dieser Übernahme werden die Personen automatisch Teil unserer Genossenschaft.

Ihr Weg zur Weitergabe

Wenn Sie Anteile abgeben oder übernehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns –
in Textform, telefonisch oder persönlich.
Wir beraten Sie individuell, klären Fragen und stellen den nötigen Vertrag bereit.

Mehr Flexibilität
– auch für neue Mitglieder

Viele Interessierte schrecken auf den ersten Blick vor der regulären 36-Monats-Kündigungsfrist zurück. Sie wirkt lang, unflexibel – und passt nicht immer zu einem Leben, das sich verändern kann.

Doch genau hier bietet die Weitergabe-Option der EGIS eG eine wichtige Ergänzung:

Mitglieder können ihre Anteile künftig auch vorzeitig innerhalb der Genossenschaft weitergeben, sofern übernehmende Mitglieder bereitstehen.
Das schafft eine zusätzliche Möglichkeit – ohne die Stabilität der Genossenschaft zu gefährden und ohne versteckte Bedingungen.

Für neue Mitglieder bedeutet das:

  • Sie profitieren von den Vorteilen einer starken Bürgerenergiegenossenschaft
  • und behalten gleichzeitig mehr Spielraum, falls sich ihre Lebensplanung ändert.

So vereinen wir Verlässlichkeit und Flexibilität – und machen die Beteiligung an Bürgerenergie einfacher als je zuvor.

Gemeinsam gestalten wir eine Region, in der viele mitwirken können – auch dann, wenn sich Wege verändern.

Schön, dass Sie Teil der EGIS eG sind.
Gemeinsam gestalten wir eine flexible, faire und starke Genossenschaft.

Fragen & Antworten

Was ist die Weitergabeoption?

Die Weitergabeoption ist eine zusätzliche Möglichkeit neben der regulären Kündigungsfrist von 36 Monaten.
Sie erlaubt es Mitgliedern, ihre Anteile früher an andere Bestandsmitglieder weiterzugeben – klar geregelt und begleitet durch die EGIS eG.

Warum wurde die Weitergabeoption eingeführt?

Damit Mitglieder in besonderen Lebenssituationen flexibler handeln können.
Nicht jede Veränderung lässt sich mit langen Kündigungsfristen vereinbaren – deshalb bietet die Weitergabeoption einen fairen Weg innerhalb der Mitgliedergemeinschaft.

An wen kann ich meine Anteile weitergeben?

Ausschließlich an bestehende Mitglieder der EGIS eG.
Die Genossenschaft vermittelt passende Interessent:innen, sofern vorhanden.

Wie läuft eine Weitergabe ab?

Kurz und klar:

  • Sie melden sich bei uns (in Textform, telefonisch oder persönlich).
  • Wir prüfen, ob ein geeignetes Mitglied Interesse hat.
  • Beide Parteien erhalten einen standardisierten Vertrag.
  • Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt die sofortige Übertragung durch die EGIS.

Welche Konditionen gelten für die Weitergabe?

  • Ausscheidende erhalten 147,50 € pro Anteil
  • Übernehmende zahlen weiterhin den 5 € Aufschlag pro Anteil
  • Zahlung erfolgt direkt zwischen beiden Parteien

Kann jede Weitergabe garantiert werden?

Nein.
Die Weitergabeoption kann nur umgesetzt werden, wenn tatsächlich Mitglieder bereit sind, Anteile zu den genannten Konditionen zu erwerben.
Wir unterstützen die Vermittlung – können sie aber nicht in jedem Fall zusagen.

Gibt es weiterhin kostenfreie Übertragungen?

Ja. Folgende Fälle bleiben gebührenfrei möglich:

  • Übertragungen an Kinder
  • an Enkelkinder
  • an Ehepartner
  • im Todesfall gemäß Erbfolge

Auch wenn diese Personen noch keine Mitglieder sind, werden sie mit Übernahme automatisch Teil der Genossenschaft.

Benötigen beide Parteien einen Vertrag?

Ja.
Die EGIS eG stellt einen standardisierten Vertragsvordruck zur Verfügung, den beide Parteien unterschreiben.
Damit sind Ablauf, Konditionen und Rechte sauber geregelt.

Kann ich auch Anteile übernehmen, wenn ich bereits Mitglied bin?

Ja – die Weitergabeoption ist sowohl für abgebende als auch für übernehmende Mitglieder geeignet.
Interessierte Mitglieder können sich ebenfalls bei uns melden.

Ich möchte mich informieren. Gibt es eine Möglichkeit dazu?

Die Mitgliedschaft muss schriftlich und gemäß der Satzung mit einer Frist von 36 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ist relativ lang, da es sich bei den von der EGIS eG gebauten Anlagen um langfristige Investitionsgüter handelt, die nicht kurzfristig in liquide Mittel umgewandelt werden können.

Es ist möglich, nur einen Anteil Ihrer Gesamtinvestitionen zu kündigen (Beispiel: Sie halten 10 Anteile und wollen 5 davon kündigen).

Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Die Höhe der Dividende ist abhängig von unserem Gesellschaftserfolg, den wir mit all unseren PV-Anlagen und Fernwärmeprojekten erwirtschaften können. Die Entscheidung über eine Dividendenausschüttung wird in der jährlichen Generalversammlung getroffen, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Diese Grafik zeigt Ihnen die Entwicklung unserer Dividenden der vergangenen Jahre.

Etwaige Risiken, wie z.B. der Ausfall einer Photovoltaikanlage durch einen Hagelsturm, sind versichert.