Übersicht über häufige Fragen und Antworten (FAQs)
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Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus:
Die EGIS ist ein beim Registergericht eingetragenes Unternehmen und ist gewerbesteuerpflichtig.
Die Energiegenossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung gleiches Stimmrecht besitzen. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Vorstand zu kontrollieren und die Generalversammlung einzuberufen.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gibt es einen Beirat, der den Vorstand vor allem durch fachliches Wissen und durch praktische Hilfe unterstützt. Des Weiteren gibt es Arbeitskreise zu bestimmten Themen. Sie sind herzlich und jederzeit willkommen aktiv bei uns mitzuarbeiten!
Wir sind immer erfreut, wenn sich Personen für die EGIS interessieren und sich darüber hinaus engagieren möchten. Denn der Erfolg der Energiegenossenschaft ist eine Gemeinschaftsanstrengung. Wie Sie sich in unserer Genossenschaft beteiligen können ist unten aufgeführt:
Mit dem Kapital aus den Geschäftsanteilen werden Projekte geplant und umgesetzt. Zu Beginn liegt der
Schwerpunkt auf Photovoltaikprojekte, da diese relativ einfach und schnell zu verwirklichen sind.
Photovoltaik soll jedoch nicht das einzige Standbein bleiben.
Wenn möglich möchten wir in alle Bereiche der erneuerbaren Energien und vor allem im Wärmebereich aktiv
werden. Neben der Projektarbeit ist die Öffentlichkeitsarbeit, z.B. zu Themen wie Energieeffizienz ein
weiterer wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeiten.
EGIS akquiriert, plant und setzt neue Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, sofern möglich, in
der Region Inn-Salzach um. Sie haben die Möglichkeit sich an mehreren, unterschiedlichen Anlagenarten
(Photovoltaik, Wasserkraft etc.) zu beteiligen und können somit die Ertragsrisiken auf die
unterschiedlichen Risiken der Anlagenarten und -standorte streuen.
Was zudem sehr wichtig ist: Sie helfen die Energiewende in der Region Inn-Salzach anzugehen, zu
realisieren und tragen somit zu einem gemeinschaftlichen Erfolg bei.
Sie können sich an der EGIS beteiligen, indem Sie Geschäftsanteile erwerben/zeichnen.
Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 150,- EUR zuzüglich 5,- EUR Aufgeld.
Bei Zeichnung von z.B. zwei Geschäftsanteilen beträgt der Beitrag 2*150,- EUR + 2*5,- EUR = 310,- EUR.
Die Mitgliedschaft wird erst bei Eingang des zu zahlenden Gesamtbetrags auf das Konto der EGIS rechtskräftig.
Geschäftsanteile sind direkte Beteiligungen an der Genossenschaft, deren Nominalwert sich im Vergleich zu Aktien nicht verändert. Auf die Geschäftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung jährlich Dividenden, deren Höhe sich nach dem Erfolg der Gesellschaft richtet, ausgeschüttet.
Zudem besteht für volljährige Mitglieder der Energiegenossenschaft Inn-Salzach eG ein qualifiziertes Nachrangdarlehen für die Finanzierung von Projekten zu gewähren, sofern diese verfügbar sind.
Jederzeit ist es möglich über unser Online-Portal ein Mitglied der EGIS zu werden.
1. Über den nachfolgenden Link können Sie sich anmelden und registrieren:
Mitglied werden.
2. Senden Sie uns Ihre unterschriebene Beitrittserklärung per Post zu.
3. Darauf erhalten Sie von uns die Bestätigung über die Annahme Ihres Antrages auf
Mitgliedschaft in der EGIS. Mit der Bestätigung erhalten Sie ebenfalls die
Kontodaten
der Genossenschaft.
4. Bitte überweisen Sie auf dieses Konto Ihre Zeichnungssumme.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie innerhalb weniger Tage die Aufnahmebestätigung
als Mitglied der EGIS.
Um den Aufwand für die ehrenamtliche geführte Genossenschaft so gering als möglich zu halten, können Sie alle notwendigen Schritte in unserem Online-Portal durchführen; siehe auch „Zu welchem Zeitpunkt ist ein Beitritt möglich?“.
Gemäß unserer Satzung können sich Mitglieder mit bis zu 5% der aktuell ausgegebenen Anteile beteiligen. Das sind derzeit ca. 500.000 €.
Gemäß der Satzung sind nur ganze Geschäftsanteile von 150,- EUR zugelassen. Es muss für jeden Geschäftsanteil der volle Betrag von 150,- EUR zuzüglich der 5,-EUR Aufgeld je Anteil eingezahlt werden.
Ja. Die Mindestbeteiligung liegt bei 150,- EUR pro Mitglied. Dieser Betrag kann nach Zustimmung des Vorstandes jederzeit in Schritten von je 150,- EUR (zuzüglich 5,- EUR Aufgeldes je Anteil), bis zur Maximalbeteiligung je Mitglied aufgestockt werden.
Gemäß der Satzung dürfen:
Geschäftsanteile der EGIS zeichnen.
Nach der Satzung können auch Personen außerhalb der Region Inn-Salzach Mitglieder der EGIS werden.
Der Schwerpunkt der Arbeit von EGIS liegt jedoch hauptsächlich in der Region Inn-Salzach.
Nach der Satzung können auch Personen außerhalb der Region Inn-Salzach Mitglieder der EGIS werden.
Neben Anteilen werden auch bei bestimmten Projekten qualifizierte Nachrangdarlehen herausgegeben. Hierbei handelt sich um eine direkte Unterstützung von bestimmten Projekten. Voraussetzung für eine Beteiligung ist die Zeichnung von Geschäftsanteilen an der Genossenschaft. Mit der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen profitieren Sie von allen Projekten der EGIS eG, eine Einzelbeteiligung an
Die Mitgliedschaft muss schriftlich und gemäß der Satzung mit einer Frist von 36 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Da es sich bei den von der EGIS gebauten Anlagen um langfristige Investitionsgüter handelt, die nicht kurzfristig in liquide Mittel umgewandelt werden können, ist die Kündigungsfrist relativ lang.
Nach der Satzung können auch Personen außerhalb der Region Inn-Salzach Mitglieder der EGIS werden.
Neben Anteilen werden auch bei bestimmten Projekten qualifizierte Nachrangdarlehen herausgegeben. Hierbei handelt sich um eine direkte Unterstützung von bestimmten Projekten. Voraussetzung für eine Beteiligung ist die Zeichnung von Geschäftsanteilen an der Genossenschaft. Mit der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen profitieren Sie von allen Projekten der EGIS eG, eine Einzelbeteiligung an
Die Mitgliedschaft muss schriftlich und gemäß der Satzung mit einer Frist von 36 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Da es sich bei den von der EGIS gebauten Anlagen um langfristige Investitionsgüter handelt, die nicht kurzfristig in liquide Mittel umgewandelt werden können, ist die Kündigungsfrist
Die Rendite ist abhängig vom zukünftigen Gesellschaftserfolg und kann u.a. aufgrund der nicht vorhersehbaren Sonnenscheindauer nicht genau kalkuliert werden. Die Entscheidung über eine zu zahlende Rendite trifft die Mitgliederversammlung. Etwaige Risiken, wie z.B. der Ausfall einer Photovoltaikanlage durch einen Hagelsturm, sind versichert.
Ziel der EGIS ist es zunächst profitabel zu arbeiten und einen Mehrgewinn durch sicheren und kostengünstigeren Strom und Wärme zu erzielen. Dank dieses Mehrgewinns profitieren Sie unmittelbar und in der Regel viel mehr als von Renditezahlungen.
Ja. Die Auszahlung der Dividenden erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich:
Ja. Die Auszahlung der Dividenden erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich:
Vor dem Hintergrund des erheblichen Verwaltungsaufwands werden Freistellungsaufträge erst nach Rücksprache mit der Genossenschaft bearbeitet. Hierfür setzten Sie sich bitte mit unserem Team in Verbindung. Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV-Bescheinigung) über eine Laufzeit von drei Jahren können berücksichtigt werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.
Eine Übertragung von Genossenschaftsanteile nach §6 unserer Satzung an eine andere
Person/Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts welche
schon Mitglied ist aber auch an ein Neumitglied ist möglich. Für die Übertragung ist die Zustimmung des
Vorstandes der EGIS eG (§ 6, Abs. 3) notwendig.
Um Ihnen den Prozess hierfür zu erleichtern finden Sie hier das Formular (PDF) welches
vollständig ausgefüllt an den Vorstand der Genossenschaft übermittelt werden muss.
Dass der produzierte Strom tatsächlich und zu einem bestimmten Preis verkauft werden kann, ist durch das EEG gesetzlich garantiert. Deshalb ist diese Form der Geldanlage sehr sicher und selbst bei möglichen zukünftigen Änderungen am EEG haben existierende Anlagen Bestandsschutz über 20 Jahre.
Bei zu erwartend steigenden Strompreisen wird es zudem immer rentabler den produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen, bzw. ihn direkt zu vermarkten. Zusätzlich werden die Anlagen durch die Genossenschaft mit einer sogenannten Allgefahren-Versicherung versichert. Die Genossenschaft schließt für jede Anlage darüber hinaus eine Betreiberhaftpflichtversicherung ab.
Im Gegensatz zu anderen Anlageformen stehen im Falle der Genossenschaft dem angelegten Geld produzierende Anlagen gegenüber. Energiegenossenschaften sind eine etablierte und sichere Unternehmensform.
Jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung gibt es einen ausführlichen Rechenschaftsbericht mit entsprechenden Beschlüssen. In diesem Rechenschaftsbericht kann die Entwicklung der Investitionen und Gewinne nachverfolgt werden. Auf spezielle Frage gibt Ihnen der Vorstand gerne Auskunft.
Die EGIS eG haftet über ihre abgeschlossenen Versicherungen für Schäden an der und durch die Anlage. Es wird für jede Anlage eine allgemein übliche Allgefahren-Versicherung und eine Betreiberhaftpflicht abgeschlossen.
Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Investitionen und Beteiligungen. Es bietet folgende Services:
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.
Die Angabe der E-Mail Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.
Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in den Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
Um unser Online-Portal nutzen zu können, müssen Sie die jeweils neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von JavaScript, Cookies, Popups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die dahinterliegenden Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
In unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Darlehen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart Ihnen auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Kennwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir stellen höhere Ansprüche an die Sicherheit: Ein gutes Kennwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens eine Zahl, mindestens ein Sonderzeichen und mindestens einen Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Kennwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir Attacken ins Leere laufen, die ein Kennwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versschlüsseln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Das heißt, Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben.
Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz.
Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt.
Sollten sie eine Privatperson sein und Interesse an der Zeichnung eines Projekts haben so sind sie der Registrierungtyp "Einzelperson (Investor)". Sollten sie jedoch ein Unternehmen oder einen Verein vertreten (z.B. in der Rolle als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand) und Interesse an der Zeichnung eines Projekts haben, so sind sie der Registrierungtyp "Firma (Investor)" bzw. "Verein (Investor)".
Werden Sie Teil unserer Energiegemeinschaft und versorgen Sie sich mit 100% Ökostrom aus Erneuerbaren Energien der Bürgerwerke eG. Klicken Sie hier für weiterführende Informationen.
Über unseren Tarifkalkulator können Sie Ihren Bürgerstrom-Tarif direkt berechnen und Ihren Anbieterwechsel in die Wege leiten.
Die Vorstände sind als geringfügig Beschäftigte in der Genossenschaft angestellt. Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Für allgemeine Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Es handelt sich um eine Darlehen (umgangssprachlich ein Kredit), das Sie als Darlehensgeber der Genossenschaft gewähren.
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen haben Darlehensgeber und Darlehensnehmerin grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Einzahlung des von ihm vertraglich festgelegten Darlehensbetrags. Die Darlehensnehmerin schuldet die vertraglich festgelegte Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Darlehensverhältnisses sowie die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Darlehensnehmerin ist die EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen solange und soweit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.
Mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen gehen die Darlehensgeber das folgende finanzielle Risiko ein: Die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und Auszahlung der Zinsen ist gegenüber der Darlehensnehmerin solange und soweit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin tritt der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens bzw. Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen sämtlicher anderer nicht nachrangiger Gläubiger der Darlehensnehmerin zurück. Hierdurch kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags seitens des Darlehensgebers eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) des Darlehensgebers besteht nicht.
Das qualifizierte Nachrangdarlehen bietet Ihnen eine feste Verzinsung. Sie können sich neben der Mitgliedschaft an der Finanzierung der durch die EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG zu erwerbenden Energieanlagen beteiligen. Dieses Beteiligungsmodell bedeutet für die Darlehensnehmerin, dass sie nicht prospektpflichtig ist. Dieser Umstand spart hohe Kosten und ermöglicht somit wirtschaftlich die weitere Beteiligung von Genossenschaftsmitgliedern an den Projekten.
Jeder, der Mitglied in der EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG und volljährig ist, kann ein oder mehrere qualifizierte Nachrangdarlehen gewähren. Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.
Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Bankkonto wird im Darlehensvertrag genannt.
Die Darlehensnehmerin kann den Abschluss des Darlehensvertrages ablehnen, indem sie vom Darlehensvertrag zurücktritt. Die Darlehensnehmerin bestimmt eine Einzahlungsfrist. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich die Darlehensnehmerin vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten.
Der Mindestbetrag beträgt EUR 2.000,-. Jeder Betrag muss durch 2.000 ohne Rest teilbar sein. Bezüglich der maximalen Darlehenssumme beachten Sie bitte die Hinweise bei den jeweiligen Darlehen.
Die Zinsen werden für jeweils 12 Monate und zwar vom 01.12. des Vorjahres bis zum 30.11. eines laufenden
Jahres berechnet und jeweils am 30.11. eines laufenden Jahres ausgezahlt. Im ersten Jahr nach der
Einzahlung erfolgt die Zinszahlung ebenfalls am 30.11. für den Zeitraum vom darauffolgenden Tag der
Wertstellung bis zum folgenden 30.11..
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt jeweils zusammen mit den für das jeweilige Laufzeitjahr fälligen
Zinsen.
Dem Darlehensgeber steht ein Widerrufsrecht zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Darlehensvertrags ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie im Darlehensvertrag.
Ja, es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen durch Abtretung an Dritte sowie im Wege der Schenkung oder Vererbung. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen.
Jegliche Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von dem bisherigen und dem neuen Darlehensgeber unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen.
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, zu Beginn den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen bzw. in das Onlineverwaltungsportal einzugeben. Bei Nichtnutzung des Onlineverwaltungsportals haben Sie die Änderungen unverzüglich schriftlich der Darlehensnehmerin mitzuteilen.
Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine weitergehenden Mitgliedschaftsrechte in der EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG als die bisher vorhandenen. Insbesondere gewähren sie keine weiteren Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Generalversammlung der Darlehensnehmerin.
Nein. Die Darlehensnehmerin stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.
Da die Besteuerung immer von den Verhältnissen des Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung durch einen
Steuerberater empfohlen.
Die Zinsen aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen stellen einkommenssteuerpflichtige Einnahmen aus
Kapitalvermögen dar, sofern der Darlehensgeber als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig ist und die Darlehensforderung Teil seines Privatvermögens ist. Der Darlehensgeber muss
möglicherweise die Zinsen in seiner Steuererklärung angeben, falls diese zu steuerpflichtigen Einkünften
aus Kapitalvermögen führen.
Eine Zinsbescheinigung kann durch die Darlehensnehmerin ausgestellt werden.
Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung des qualifizierten Nachrangdarlehens ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Erbscheins unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen dem Todeszeitpunkt und dem Nachweis durch Erbschein Zins- und/ oder Rückzahlungen auf das Konto des verstorbenen Darlehensgebers geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Dem oder den Erben stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.
Die Darlehen 2021 haben verschiedene Laufzeiten und demenstprechned auch unterschiedliche Zinssätze. Die Zinsen sind für die Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Der Tag, an dem die Zahlung des Darlehensbetrages auf dem Konto der EGIS eG gugeschreiben wird, gilt als Wertstellungszeitpunkt. Die Verzinsung beginnt an dem darauf folgenden Tag. Die Zinsberechnungsmethode ist „act/act“ (taggenaue Zinsabrechnung).
Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit für beide Parteien ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Jede
Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.
Einzelheiten zu den Kündigungsrechten finden sie im Darlehensvertrag.
Durch die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten ergeben sich verschiedene Rückzahlungstermine der einzelnen Darlehen 2021: